Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem
„Härtefonds Finanzhilfen“

Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

haertefall@landkreis-guenzburg.de

 

Soforthilfen:

Für die Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" nutzen Sie diesen Link.

Für Soforthilfe Ölschaden an Wohngebäuden nutzen Sie diesen Link.

Für gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe ist die Regierung von Schwaben zuständig.

Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen. 

 

Härtefonds

Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem Jahr 2020.

Die Zuschüsse können gewährt werden in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung insbesondere von Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.

 

Für Unternehmen ist die Regierung von Schwaben zuständig. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, können keine Zuwendungen erhalten.

 

Das Landratsamt Günzburg nimmt Anträge von natürlichen Personen und Privathaushalten, Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, landwirtschaftlichen Unternehmen (einschl. Imkerei, Wanderschäferei oder Forstwirtschaft) sowie sozialen Einrichtungen entgegen.

 

Erklärung zu Datenschutz und Datenverarbeitung

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Angaben zum Antragsteller

Hauptwohnsitz des Antragstellers bzw. der vertretungsberechtigten Person

Vorsteuerabzugsberechtigung (nur bei Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen):


 

 

 

Weitere Angaben

 



Schadensereignis, Schadensart und -höhe:

Schadensinformationen

Einkommens- und Vermögenslage

Legen Sie Ihre Vermögenslage sowie die anderweitig eingegangenen Hilfen vollständig dar. Hierzu zählen 

  • Eigenmittel,
  • Einnahmen aus zumutbaren Vermögensveräußerungen (z. B. Verkauf von Grundstücken etc.), 
  • Bankkredite (einschl. etwaiger Sonderprogramme aus Anlass des Elementarschadensereignisses),
  • Steuervorteile, 
  • sonstige Hilfen und
  • Spenden.

 


Angaben zum Versicherungsschutz:

Für den entstandenen Schaden besteht

Sollte ein Versicherungsschutz bestehen, wird darauf hingewiesen, dass die Summe aus Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens nicht übersteigen darf. Ggf. sind Sie zur Rückzahlung staatlicher Hilfen verpflichtet.

Bitte geben Sie für die Auszahlung Ihre Bankverbindung an

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