Antrag auf Gewährung einer
       staatlichen Soforthilfe
      „Haushalt/Hausrat“

Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

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Antragsteller/Geschädigte:

Hauptwohnsitz des Antragstellers

Hinweis: Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ wird pro Haushalt nur einmal gewährt. Weitere Personen aus Ihrem Haushalt sind neben Ihnen nicht antragsberechtigt.


Weitere Angaben
 


Angaben zum Schadensobjekt

Schadensereignis:

Mir ist ein Schaden durch das Unwetter mit Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 entstanden:

Soforthilfe nur bei Selbstnutzung möglich, nicht für den Vermieter
Bei Wohngemeinschaft kann eine Soforthilfe nur einmal beantragt werden.

Falls in meinem Haushalt unmittelbar durch das Elementarereignis von Ende Mai / Anfang Juni 2024 ein Gesamtschaden von weniger als 5.000 Euro entstanden ist, erhalte ich in diesem Fall die Soforthilfe maximal bis zur Höhe des geschätzten Gesamtschadens.

Angaben zum Versicherungsschutz:

Für den entstandenen Schaden besteht

Sollte ein Versicherungsschutz bestehen, wird darauf hingewiesen, dass die Summe aus Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens nicht übersteigen darf. Ggf. sind Sie zur Rückzahlung staatlicher Hilfen verpflichtet.

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