Aufenthaltskarte / Daueraufenthaltskarte
Das Bild zeigt eine Daueraufenthaltskarte. Sie sind der Ehemann oder die Ehefrau oder das Kind (noch keine 21 Jahre alt) eines Bürgers oder Bürgerin der EU oder des EWR und haben selbst eine andere Staatsangehörigkeit. In diesen Fällen wird Ihnen Ihr Recht auf Aufenthalt mit einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte bescheinigt. Dabei handelt es sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat.