Landratsamt Günzburg An der Kapuzinermauer 1 89312 Günzburg
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Bei der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ ist der Gebäudeschaden durch Öl als solcher nachzuweisen. Im Zeitpunkt der Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen aus, nach Beseitigung der Schäden sind die entsprechenden Rechnungen vorzulegen.
Hauptwohnsitz des Antragstellers
Bitte wählen Sie nur die Zugehörigkeit aus.
Der Antragsteller ist Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des geschädigten Wohngebäudes.
Vorsteuerabzugsberechtigung (nur bei Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen):
Weitere Angaben
Schadensereignis, Schadensart und -höhe:
Wohngebäude
Hinweis: Bei Bedarf fügen Sie weitere Wohngebäude mit "+" hinzu
Für den entstandenen Schaden besteht
Sollte ein Versicherungsschutz bestehen, wird darauf hingewiesen, dass die Summe aus Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens nicht übersteigen darf. Ggf. sind Sie zur Rückzahlung staatlicher Hilfen verpflichtet.
Bitte geben Sie für die Auszahlung Ihre Bankverbindung an
Sicherheitsabfrage
Bitte geben Sie die folgenden Zeichen ein.
Achten Sie bitte auf Groß- und Kleinschreibung.