Anzeige gemeinnütziger & gewerblicher Sammlung/en nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Telefon: 08221 95 0
Telefax: 08221 95 240
E-Mail

 

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In welchen Fällen muss diese Meldung erfolgen

 

  • Sammlungen sind spätestens drei Monate vor ihrer Aufnahme der zuständigen Behörde (hier Landratsamt Günzburg -Staatl. Abfallrecht-) anzuzeigen.
  • Die Behörde kann die angezeigte Sammlung -auch nachträglich von Bedingungen und Auflagen abhängig machen.
  • § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG: "Die zuständige Behörde hat die Durchführung der angezeigten Sammlung zu untersagen, wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen ergeben, oder die Einhaltung ….."

Welche Angaben werden benötigt

 

  • Grund für die Meldung (Anmeldung, Änderung, Abmeldung)
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten 
  • Name, Firmierung und Anschrift 
  • Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzerklärung zu diesem Formular 

Welche Unterlagen werden für die Meldung benötigt (Dateiupload)

 

  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes gem. § 5 Körperschaftssteuergesetz (KStG)
  • Musterflyer
  • Muster sonstiger Sammlungsaufrufe (z. B. Bekanntmachung in Presse, Amtsblatt, usw.)
  • Verzeichnis zu Containerstandorten (Ort, Straße, Platz, ggf. Fl.-Nrn.)
  • Sonstige Standortbeschreibung/en von Containerstandorten.
  • Sondernutzungserlaubnis/se (für öffentl. Verkehrsflächen)
  • Zustimmung/en (für Privatgrundstücke)
  • Zustimmung/en (für Werstoffsammelstationen)
  • Verträge mit Reinigungsfirmen
  • Vereinbarung/en mit örE
  • Erläuterung/en zu sonst. Maßnahmen der Sauberhaltung
  • Erläuterung/en zu sonstigen Sammlungen
  • Ergänzende Angaben zum Sammlungsbezirk
  • Ergänzende Angaben zum Sammlungsrhytmus
  • Drittbeauftragten -mit weiteren Firmen bzw. ggf. ergänzenden Hinweisen und Erläuterungen zu Größe und Organisation der unter Nr. 5.4 genannten Dritten-
  • EfB - Zertifikate der Verwertungsbetriebe
  • Abnahmeverträge mit den Verwertungsbetrieben
  • Sonstige Unterlagen und Mitteilungen

 

Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist erforderlich

 

  • Damit wir Ihre Meldung verarbeiten können, müssen Sie der Datenschutzerklärung und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen
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Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an
  • Sichere, korrekte und schnelle Übernahme Ihrer Personendaten aus Ihrem BayernID-Konto
  • Geben Sie die übrigen Informationen in das Online-Formular ein
  • Sie benötigen keinen eigenen Drucker oder Scanner
  • Keine Kosten für Druck und Versand
  • Kein Zeit- und Kostenaufwand für Besorgungsgänge
  • Kürzere Bearbeitungszeiten durch elektronische Zustellung
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger
  • Erhalten Sie sofort eine E-Mail mit der Eingangsbestätigung und Ihrem ausgefüllten Formular als PDF-Datei

Was ist eine BayernID:

  • Die BayernID ist die elektronische Identität und ein Servicekonto eines Bürgers oder Unternehmens. Sie ist Grundlage für die sichere digitale Kommunikation mit der Verwaltung in Bayern. Mit der BayernID melden sich der Bürger oder das Unternehmen bei staatlichen oder kommunalen Online-Diensten an.

Füllen Sie das Formular Online ohne Anmeldung aus (Nicht empfohlen!)

  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen
  • Sie benötigen gegebenenfalls einen eigenen Drucker, um das ausgefüllte Formular auszudrucken
  • Sie benötigen gegebenenfalls einen Scanner, um das unterschriebene Formular per Mail versenden zu können.
  • Eventuell entstehen Ihnen Kosten für Druck und Versand
  • Unter Umständen haben Sie Zeit- und Kostenaufwand für Besorgungsgänge
  • Bei Postzustellung verzögern sich die Bearbeitungszeiten durch manuelle Zustellung
  • Bei E-Mail-Versand über Ihren privaten E-Mail-Account verzichten Sie auf Datenschutz und Datensicherheit
  • Das Landratsamt darf nur sichere Kommunikationswege benutzen, private E-Mail-Accounts sind nicht datenschutzkonform
  • Zum Versand von Bescheiden und Nachfragen mit datenschutzrelevantem Inhalt dürfen Behörden ein privates E-Mail-Postfach mit unverschlüsseltem Versand nicht verwenden
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Wohnsitz in den letzten 5 Jahren

Bitte legen Sie dem Antrag ein dem Führungszeugnis vergleichbares Dokument jedes Landes bei (z.B. Strafregisterauszug).

Ihr Aufenthalt

Aufenthalt und ggf. berufliche Betätigung in den letzten drei Jahren:

Bitte legen Sie dem Antrag ein dem Führungszeugnis vergleichbares Dokument jedes Landes bei (z.B. Strafregisterauszug).

1. Träger der Sammlung (Hauptsitz)
2. Gesetzlicher Vertreter der Organisation
3. Für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortliche Person
4. Ansprechpartner/Sachbearbeiter in der Organisation
5. Informationen zur angezeigten Sammlung

5.1 Art der Sammlung

Sammelcontainer

Aufstellung

Die Sauberhaltung der jeweiligen Stellflächen wird sichergestellt durch:

5.2 Sammlungsbezirk

5.3 Dauer der Sammlung

5.4 Beauftragung Dritter

6. Angaben zu den Abfallarten und Entsorgungswegen mit Abfallschlüsseln nach AVV:

6.1

AVV-Schlüssel & Abfallbezeichnung

          Jahresmengen ca. t/a             Verwertung im Betrieb von 6.2: A).

200101 - Papier und Pappe

200110 - Bekleidung, Schuhe, Lumpen, usw.

200111 - Textilien, Bettwäsche, Decken, usw.

200140 - Metalle

170401 - Kupfer, Bronze, Messing

170402 - Aluminium

170403 - Blei

170404 - Zink

170405 - Eisen und Stahl

170407 - gemischte Metalle

Sonstiges

6.2

Entsorgungsfachbetrieb* Ja: X

Name und Adresse des Verwertungsbetriebes

Weitere Abfallarten bzw. Verwertungsbetriebe bitte auf gesondertem Beiblatt mitteilen.

Sämtliche Sammlungen gefährlicher Abfälle wie z. B. Batterien, Elektroaltgeräte, Öltanks, Motoren, usw. aus privaten Haushalten sind verboten.

7. Beigefügte Unterlagen

Informationen (zu Nr. 1) zum Träger

  • Ergänzende Angaben zu Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung o
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes gem. § 5 Körperschaftssteuergesetz (KStG)

Informationen (zu Nr. 5) über die Art der Sammlung

 

Bei Straßensammlungen

  • Musterflyer
  • Muster sonstiger Sammlungsaufrufe (z. B. Bekanntmachung in Presse, Amtsblatt, usw.)

Bei Sammelcontaineraufstellung

  • Verzeichnis zu Containerstandorten (Ort, Straße, Platz, ggf. Fl.-Nrn.)
  • Sonstige Standortbeschreibung/en von Containerstandorten.
  • Sondernutzungserlaubnis/se (für öffentl. Verkehrsflächen)
  • Zustimmung/en (für Privatgrundstücke)
  • Zustimmung/en (für Werstoffsammelstationen)
  • Verträge mit Reinigungsfirmen
  • Vereinbarung/en mit örE
  • Erläuterung/en zu sonst. Maßnahmen der Sauberhaltung
  • Erläuterung/en zu sonstigen Sammlungen
  • Ergänzende Angaben zum Sammlungsbezirk
  • Ergänzende Angaben zum Sammlungsrhytmus
  • Drittbeauftragten -mit weiteren Firmen bzw. ggf. ergänzenden Hinweisen und Erläuterungen zu Größe und Organisation der unter Nr. 5.4 genannten Dritten-

 

Informationen (zu Nr. 6) zu Abfallarten und Entsorgungswegen

  • weitere Abfallarten und Verwertungsbetrieben
  • Beschreibung der sonstigen eingesammelten Abfälle
  • EfB - Zertifikate der Verwertungsbetriebe
  • Abnahmeverträge mit den Verwertungsbetrieben

 

  • Unsere -mit Anzeige nach § 53 KrWG- zugeteilte Beförderernummer lautet:

Eine Anzeige nach § 53 KrWG haben wir noch nicht erstattet; die Anzeigebestätigung mit Beförderernummer wird nachgereicht bis zum:

  • Anzeigebestätigungen (§ 53 KrWG) von den beauftragten Sammlern mit Hauptsitz außerhalb des Lkr. Günzburg
  • Ergänzende Angaben zu Verwertungsbetrieben. Insbesondere sind für Verwetungsbetriebe ohne Zertifizierung die weiteren Entsorgungsschritte und der Verbleib der Abfälle ausführlich darzustellen und zu erläutern.
  • Sonstige Unterlagen und Mitteilungen

Informationen (zu Nr. 1) zur Größe und Organisation des Sammelunternehmens

 

Informationen (zu Nr. 5) über die Art der Sammlung

 

Bei Straßensammlungen

  • Musterflyer
  • Muster sonstiger Sammlungsaufrufe (z. B. Bekanntmachung in Presse, Amtsblatt, usw.)

Bei Sammelcontaineraufstellung

  • Verzeichnis zu Containerstandorten (Ort, Straße, Platz, ggf. Fl.-Nrn.)
  • Sonstige Standortbeschreibung/en von Containerstandorten.
  • Sondernutzungserlaubnis/se (für öffentl. Verkehrsflächen)
  • Zustimmung/en (für Privatgrundstücke)
  • Zustimmung/en (für Werstoffsammelstationen)
  • Verträge mit Reinigungsfirmen
  • Vereinbarung/en mit örE
  • Erläuterung/en zu sonst. Maßnahmen der Sauberhaltung
  • Erläuterung/en zu sonstigen Sammlungen
  • Ergänzende Angaben zum Sammlungsbezirk
  • Ergänzende Angaben zum Sammlungsrhytmus

 

Informationen (zu Nr. 6) zu Abfallarten und Entsorgungswegen

  • weitere Abfallarten und Verwertungsbetrieben
  • Beschreibung der sonstigen eingesammelten Abfälle
  • EfB - Zertifikate der Verwertungsbetriebe
  • Abnahmeverträge mit den Verwertungsbetrieben

 

  • Unsere -mit Anzeige nach § 53 KrWG- zugeteilte Beförderernummer lautet:

Eine Anzeige nach § 53 KrWG haben wir noch nicht erstattet; die Anzeigebestätigung mit Beförderernummer wird nachgereicht bis zum:

  • Anzeigebestätigungen (§ 53 KrWG) von den beauftragten Sammlern mit Hauptsitz außerhalb des Lkr. Günzburg
  • Ergänzende Angaben zu Verwertungsbetrieben. Insbesondere sind für Verwetungsbetriebe ohne Zertifizierung die weiteren Entsorgungsschritte und der Verbleib der Abfälle ausführlich darzustellen und zu erläutern.
  • Sonstige Unterlagen und Mitteilungen

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Infos zur BayernID

 

Was ist die BayernID?

 

Die BayernID ist Teil des Bürgerkontos, über das sich, je nach Landkreis und Gemeinde, Behördengänge über das Internet erledigen lassen.

 

Was kostet die BayernID?

 

Die Registrierung für die BayernID ist kostenfrei

 

Was bringt die BayernID?

 

  • Mit Ihrer persönlichen BayernID sparen Sie sich in vielen Fällen den Gang zur Behörde
  • Sie können Dienstleistungen der Verwaltung direkt online beantragen
  • Sie können sicher und zeitnah Nachrichten von Behörden empfangen
  • Hinterlegte persönliche Daten können direkt in Online-Dienste der Verwaltung übernommen werden Sie müssen dadurch weniger tippen und Schreibfehler werden ausgeschlossen

 

Was kann die BayernID?

 

Je nach verwendetem Registrierungsverfahren können Sie von

 

  • online verfügbaren einfachen Anträgen ohne besondere Anforderungen an die Authentisierung
  • über online bereitgestellte Verwaltungsleistungen, die der Schriftform bedürfen
  • bis hin zu kompletten komplexen Verwaltungsvorgängen mit digitaler Unterschrift vollständig digital erhalten.
  • Ebenso können Sie anfallende Gebühren und Zahlungen per ePayment bequem und sicher erledigen.

 

Welche Stufen der Authentisierung der BayernID gibt es?

 

  • mit Benutzername / Passwort
  • Keine digitale Unterschrift (geringes Authentisierungslevel)
  • mit Softwarezertifikat authega (für iOS nicht empfohlen)
  • Digitale Unterschrift möglich (hohes Authentisierungslevel)
  • mit Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel
  • Digitale Unterschrift möglich (hohes Authentisierungslevel)
  • Vollständige Rechtsgültigkeit aller Vorgänge

 

Wo bekomme ich mehr Informationen zur BayernID?

 

BayernID - Startseite

 

Gibt es die BayernID auch für Unternehmen und Vereine?

 

Ja, das Bayerische Staatsministreium für Digitales stellt hier Informationen bereit:

 

Digitales Unternehmenskonto – Staatsministerium für Digitales

 

Wo gibt es die BayernID?


Registrieren Sie sich für die BayernID im BayernPortal

 

Was ist für die Registrierung einer BayernID erforderlich?

 

  • Registrierung mit Benutzername / Passwort o ohne besondere Anforderungen
  • gültige E-Mail-Adresse, zum Empfangen und Senden von Mails
  • Keine digitale Unterschrift (geringes Authentisierungslevel)
  • Registrierung mit nPA = neuer Personalausweis mit eID oder elektronischem Aufenthaltstitel
  • neuer Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel 
  • entsprechende App, z. B. die kostenlose AusweisApp2. Sie können die AusweisApp2 https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/ kostenlos herunterladen.
  • Kartenlesegerät oder geeignetes Smartphone/Tablet (weitere Informationen und Liste geeigneter Geräte unter AusweisApp des Bundes)
  • 6-stellige PIN
  • Sie erhalten per Post eine 5-stellige Transport-PIN, die Sie bei der ersten Aktivierung durch eine 6-stellige selbstgewählte PIN ersetzen
  • Vollständige Rechtsgültigkeit aller Vorgänge
  • Registrierung mit dem Softwarezertifikat authega (für iOS nicht empfohlen)
  • Aktivierungs-ID (wird nach der Registrierung per E-Mail versandt)
  • Aktivierungscode (wird nach der Registrierung per Brief zugesandt)
  • Softwarezertifikat (kann nach Erhalt des Briefes und der E-Mail erstellt werden)
  • Digitale Unterschrift möglich (hohes Authentisierungslevel) Was gehört zur BayernID?
  • Bestandteil der BayernID ist ein persönliches Postfach, auch Postkorb genannt
  • Durch eine Registrierung für eine BayernID erhalten Sie Zugriff auf Ihr persönliches Postfach.
  • Bei der Nutzung von Online-Diensten erhalten Sie gesicherte Nachrichten von Behörden in diesem Postfach
  • Die Datenübermittlung erfolgt dabei verschlüsselt
  • Sie werden per E-Mail an die in der Registrierung angegebene Adresse benachrichtigt, wenn eine neue Nachricht in Ihrem Postfach eingeht
  • Das BayernID-Postfach ist ein Eingangspostfach, ein E-Mail-Versand aus dem Postkorb heraus ist nicht möglich
  • Sie können erhaltene Mails aus dem Postkorb heraus ausdrucken

 

Wie bekomme ich mehr Informationen zur BayernID und zur Online-Ausweisfunktion?

 

Informieren Sie sich direkt im BayernPortal

 

Besuchen Sie die Hilfeseite des Bayernportals

 

Informationen zur Online-Ausweisfunktion auf der Seite AusweisApp2 - Startseite

 

Personalausweisportal - Startseite - Online-Ausweisfunktion

 

AusweisApp2 - Das brauchen Sie

 

Kann eine BayernID gelöscht werden?

 

Sie können in Ihrem Konto unter "Mein Konto verwalten" Ihre BayernID löschen.

 

Wichtig! Sie haben nach der Löschung der BayernID keinen Zugriff mehr auf ein ggf. verknüpftes Unternehmenspostfach und dessen Postfach