Euro/ha*: zur Berechnung der jeweiligen Schadenssumme wird auf die Schadenspauschalen mit Anwendungshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hingewiesen. Für Schwaben jeweils die Tabelle 5, bei Grünland den Abschnitt E oder F zur Schadensermittlung verwenden.