Antrag zur Entschädigung landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit der Dammöffnung bei Höselhurst am 01. Juni 2024

(betreffend die westlich der Günz liegenden Gemeindegebiete Ellzee, Wiesenbach, Waldstetten und Neuburg a.d. Kammel)

 

zum teilweisen Ausgleich von Schäden in Landwirtschaft, einschließlich Gartenbau und Fischerei nach der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vom 7. Juni 2024 (Az.: G4-7297-1/628)

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Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Telefon: 08221 95 0
Telefax: 08221 95 240
E-Mail

 

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Infopoint

  1. Eine Entschädigung durch den Landkreis Günzburg ist ausschließlich für landwirtschaftliche Flächen westlich der Günz auf den Gebieten der Gemeinden Ellzee, Wiesenbach, Waldstetten und Neuburg an der Kammel möglich, die im Zusammenhang mit dem Starkregenereignis am 01. Juni 2024 unmittelbar von der Dammöffnung bei Höselhurst betroffenen waren.
  2. Für Schäden nach Nummer 1, die mindestens 5.000 € betragen, ist zwingend zusätzlich ein Antrag auf Soforthilfe beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim zu stellen (AELF). Für die weitere Bearbeitung Ihres Entschädigungsantrages beim Landkreis Günzburg übermitteln Sie bitte den Soforthilfebescheid des AELF unmittelbar nach Erhalt, spätestens jedoch bis zum 31.12.2024 an katastrophenschutz@landkreis-guenzburg.de. Andernfalls ist eine abschließende Prüfung und ggf. erfolgende Restkostenerstattung Ihres Antrages nicht möglich.
  3. Weitere Informationen zur staatlichen Soforthilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus finden Sie hier.
  4. Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzerklärung zu diesem Formular.

 

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Antrag auf Zuwendungen nach dem Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

2. Erfassung von Leistungen Dritter, insbesondere Versicherungsleistungen und Spenden

3. Schadenszusammenstellung

 

Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024 – Nutzungsübersicht

Bitte nur Flächen erfassen, die durch Hochwasser/Überschwemmung geschädigt wurden!

 

je Flurstück muss ein weiterer Zeilenblock hinzugefügt werden 

  • 1 Bei Grünland/Ackerfutter sind die möglichen Nutzungen/notwendige Schnitte zu beachten.
  • 2 Jeweils den entsprechenden Wert aus der LfL-Pauschaltabelle eintragen. Sollte kein Pauschalwert für die beantragte Kultur vorliegen, ist hier der Wert des Schätzverfahrens einzugeben.
  • 3 Vgl. Liste zur Codierung des FNN 2024.
  • 4 Bei Gemüse und Sonderkulturen ist eine Differenzierung nach Arten notwendig.
  • 5 Der durch den Schätzer ermittelte Schaden muss einer Stufe zugeordnet werden: Schäden zwischen 50% und 74% = signifikant geschädigt, Schäden 75% bis 99% = stark geschädigt, Schäden 100% = Totalschaden.

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