Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

a) zum Zutagefördern von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage

b) zum Einleiten von abgekühltem Wasser in das Grundwasser

Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Telefon: 08221 95 0
Telefax: 08221 95 240
E-Mail

 

Dieser Assistent hilft Ihnen dabei, in wenigen kurzen Schritten eine komplette und korrekte Meldung zu erstellen.Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind: 

 

Welche Angaben werden benötigt

  • Grund für die Meldung 
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten 
  • Name, Firmierung und Anschrift 
  • Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzerklärung zu diesem Formular 

Welche Unterlagen werden für die Meldung benötigt (Dateiupload)

  • a) Lageplan M = 1:5.000

     

    (nur wenn therm. Nutzung GRÖßER 50 kJ/s)

    b) Übersichtslageplan M = 1:25.000

    c) Lageplan M = 1:1.000

    d) Bauzeichnung des Entnahme- und Einleitungsbauwerks

Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist erforderlich

  • Damit wir Ihre Meldung verarbeiten können, müssen Sie der Datenschutzerklärung und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen
  • Gehen Sie bitte weiter zur Datenschutzerklärung und nachdem Sie die Datenschutzerklärung durchgelesen haben, aktivieren Sie bitte die erforderlichen Optionen, um mit der Meldung fortzufahren

Erklärung zu Datenschutz und Datenverarbeitung

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung können wir Ihre Daten nicht verarbeiten.Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Datenschutzerklärung zu lesen und zu speichern.Aktivieren Sie bitte im Anschluss die beiden unten aufgeführten Optionen, um mit der Meldung fortzufahren.

Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an
  • Sichere, korrekte und schnelle Übernahme Ihrer Personendaten aus Ihrem BayernID-Konto
  • Geben Sie die übrigen Informationen in das Online-Formular ein
  • Sie benötigen keinen eigenen Drucker oder Scanner
  • Keine Kosten für Druck und Versand
  • Kein Zeit- und Kostenaufwand für Besorgungsgänge
  • Kürzere Bearbeitungszeiten durch elektronische Zustellung
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger
  • Erhalten Sie sofort eine E-Mail mit der Eingangsbestätigung und Ihrem ausgefüllten Formular als PDF-Datei

Was ist eine BayernID:

  • Die BayernID ist die elektronische Identität und ein Servicekonto eines Bürgers oder Unternehmens. Sie ist Grundlage für die sichere digitale Kommunikation mit der Verwaltung in Bayern. Mit der BayernID melden sich der Bürger oder das Unternehmen bei staatlichen oder kommunalen Online-Diensten an.

Füllen Sie das Formular Online ohne Anmeldung aus (Nicht empfohlen!)

  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen
  • Sie benötigen gegebenenfalls einen eigenen Drucker, um das ausgefüllte Formular auszudrucken
  • Sie benötigen gegebenenfalls einen Scanner, um das unterschriebene Formular per Mail versenden zu können.
  • Eventuell entstehen Ihnen Kosten für Druck und Versand
  • Unter Umständen haben Sie Zeit- und Kostenaufwand für Besorgungsgänge
  • Bei Postzustellung verzögern sich die Bearbeitungszeiten durch manuelle Zustellung
  • Bei E-Mail-Versand über Ihren privaten E-Mail-Account verzichten Sie auf Datenschutz und Datensicherheit
  • Das Landratsamt darf nur sichere Kommunikationswege benutzen, private E-Mail-Accounts sind nicht datenschutzkonform
  • Zum Versand von Bescheiden und Nachfragen mit datenschutzrelevantem Inhalt dürfen Behörden ein privates E-Mail-Postfach mit unverschlüsseltem Versand nicht verwenden
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Wohnsitz in den letzten 5 Jahren

Bitte legen Sie dem Antrag ein dem Führungszeugnis vergleichbares Dokument jedes Landes bei (z.B. Strafregisterauszug).

Ihr Aufenthalt

Aufenthalt und ggf. berufliche Betätigung in den letzten drei Jahren:

Bitte legen Sie dem Antrag ein dem Führungszeugnis vergleichbares Dokument jedes Landes bei (z.B. Strafregisterauszug).

1. Allgemeine Angaben
2. Nutzungszweck
3. Beschreibung der Brunnen
4. Beschreibung des Schluckbrunnens
5. Technische Angaben

5.1 Wärmepumpe

5.2 Wasserpumpe

6. Grundwassernutzungen im Umkreis von 50 m
7. Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen gegen eine Verunreinigung des Wasser
8. Nachweis der Brunnenergiebigkeit und des Sickervermögens

(nur bei schwierigen Untergrundverhältnissen anzugeben)

Ruhe-Wsp vor der Entnahme/Einleitung

Wasserspiegel bei der Entnahme/Einleitung nach

24 h

36 h

36 h

Ruhe-Wsp 24 h nach Ende der Entnahme/Einleitung

versickert.

9. Mess- und Kontrollverfahren
10. Anlagen

Hinweise zum Genehmigungsverfahren einer Grundwasserwärmeanlage

 

a) Nachweis der Brunnenergiebigkeit und des Sickervermögens (zu Nr. 8 des Antrags)

 

Der im Ausnahmefall erforderliche Pump- und Sickerversuch über 48 Stunden bringt dann einwandfreie Ergebnisse, wenn folgendes beachtet wird:

 

1. Einmessen der Ruhewasserspiegel im Entnahmebrunnen und im Schluckbrunnen vor Beginn des Pumpversuchs.

 

2. Einschalten der Pumpe (Leistung muss ungefähr der geplanten Entnahmemenge für die zukünftige Wärmepumpe entsprechen) und Ableiten des entnommenen Grundwassers zum Schluckbrunnen.

 

3. Einmessen der sich einstellenden Wasserspiegel nach 24 Stunden, nach 36 Stunden und nach 48 Stunden im Entnahmebrunnen und im Schluckbrunnen.

 

4. Abschalten der Pumpe.

 

5. Einmessen der Ruhewasserspiegel nach weiteren 24 Stunden.

 

Der Pump- und Sickerversuch kann abgebrochen werden, wenn sich nach 24-stündiger Pumpdauer der Wasserspiegel im Entnahmebrunnen und im Schluckbrunnen nicht mehr verändert. In manchen Gegenden sind die geohydrologischen Untergrundverhältnisse so schlecht, dass ggf. keine zum Wärmepumpenbetrieb ausreichende Wassermenge gefunden werden kann. In diesen Fällen schlägt das Wasserwirtschaftsamt vor, nach Niederbringen des Entnahmebrunnens eine Kurz-Pumpversuch (wenige Stunden) zwischenzuschalten. Erst wenn der Kurz- Pumpversuch zeigt, dass bei ausreichender Grundwasserentnahme die Absenkungen relativ klein sind und sich ein Gleichgewichtszustand eingestellt hat, sollte der Schluckbrunnen errichtet und der unter 1. bis 5. beschriebene Pump- und Sickerversuch durchgeführt werden.

 

b) Standort für die Brunnen

 

Um eine Grundwasserverschmutzung zu vermeiden, dürfen die Brunnen nicht im Bereich von Kfz- Wasch- oder Parkplätzen, Garagenzufahrten, Lagerplätzen wassergefährdender Stoffe u. ä. errichtet werden. Zum Schutz nachbarschaftlicher Rechte ist auch ein angemessener Abstand von der Grundstücksgrenze einzuhalten.

 

c) Untersuchund des Wassers

 

Dem Antragsteller wird empfohlen, das zu fördernde Wasser auf seine chemische Beschaffenheit hin untersuchen zu lassen. Weist das Wasser eine hohe Eisen- bzw. Mangangehalt auf, so muss mit einer Verockerung der Filter, Rohrleitungen und der Pumpe gerechnet werden.

 

d) Anschluss- und Benutzungszwang

 

Soweit Anschluss- und Benutzungstwang an eine öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung besteht, ist eine Befreiung hiervon erforderlich.

 

e) Unterschrift

 

Die Planunterlagen müssen mit Datum versehen und vom Planfertiger unterschrieben sein.

Sicherheitsabfrage

captcha

Bitte geben Sie die folgenden Zeichen ein.

Achten Sie bitte auf Groß- und Kleinschreibung.

Infos zur BayernID

 

Was ist die BayernID?

 

Die BayernID ist Teil des Bürgerkontos, über das sich, je nach Landkreis und Gemeinde, Behördengänge über das Internet erledigen lassen.

 

Was kostet die BayernID?

 

Die Registrierung für die BayernID ist kostenfrei

 

Was bringt die BayernID?

 

  • Mit Ihrer persönlichen BayernID sparen Sie sich in vielen Fällen den Gang zur Behörde
  • Sie können Dienstleistungen der Verwaltung direkt online beantragen
  • Sie können sicher und zeitnah Nachrichten von Behörden empfangen
  • Hinterlegte persönliche Daten können direkt in Online-Dienste der Verwaltung übernommen werden Sie müssen dadurch weniger tippen und Schreibfehler werden ausgeschlossen

 

Was kann die BayernID?

 

Je nach verwendetem Registrierungsverfahren können Sie von

 

  • online verfügbaren einfachen Anträgen ohne besondere Anforderungen an die Authentisierung
  • über online bereitgestellte Verwaltungsleistungen, die der Schriftform bedürfen
  • bis hin zu kompletten komplexen Verwaltungsvorgängen mit digitaler Unterschrift vollständig digital erhalten.
  • Ebenso können Sie anfallende Gebühren und Zahlungen per ePayment bequem und sicher erledigen.

 

Welche Stufen der Authentisierung der BayernID gibt es?

 

  • mit Benutzername / Passwort
  • Keine digitale Unterschrift (geringes Authentisierungslevel)
  • mit Softwarezertifikat authega (für iOS nicht empfohlen)
  • Digitale Unterschrift möglich (hohes Authentisierungslevel)
  • mit Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel
  • Digitale Unterschrift möglich (hohes Authentisierungslevel)
  • Vollständige Rechtsgültigkeit aller Vorgänge

 

Wo bekomme ich mehr Informationen zur BayernID?

 

BayernID - Startseite

 

Gibt es die BayernID auch für Unternehmen und Vereine?

 

Ja, das Bayerische Staatsministreium für Digitales stellt hier Informationen bereit:

 

Digitales Unternehmenskonto – Staatsministerium für Digitales

 

Wo gibt es die BayernID?


Registrieren Sie sich für die BayernID im BayernPortal

 

Was ist für die Registrierung einer BayernID erforderlich?

 

  • Registrierung mit Benutzername / Passwort o ohne besondere Anforderungen
  • gültige E-Mail-Adresse, zum Empfangen und Senden von Mails
  • Keine digitale Unterschrift (geringes Authentisierungslevel)
  • Registrierung mit nPA = neuer Personalausweis mit eID oder elektronischem Aufenthaltstitel
  • neuer Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel 
  • entsprechende App, z. B. die kostenlose AusweisApp2. Sie können die AusweisApp2 https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/ kostenlos herunterladen.
  • Kartenlesegerät oder geeignetes Smartphone/Tablet (weitere Informationen und Liste geeigneter Geräte unter AusweisApp des Bundes)
  • 6-stellige PIN
  • Sie erhalten per Post eine 5-stellige Transport-PIN, die Sie bei der ersten Aktivierung durch eine 6-stellige selbstgewählte PIN ersetzen
  • Vollständige Rechtsgültigkeit aller Vorgänge
  • Registrierung mit dem Softwarezertifikat authega (für iOS nicht empfohlen)
  • Aktivierungs-ID (wird nach der Registrierung per E-Mail versandt)
  • Aktivierungscode (wird nach der Registrierung per Brief zugesandt)
  • Softwarezertifikat (kann nach Erhalt des Briefes und der E-Mail erstellt werden)
  • Digitale Unterschrift möglich (hohes Authentisierungslevel) Was gehört zur BayernID?
  • Bestandteil der BayernID ist ein persönliches Postfach, auch Postkorb genannt
  • Durch eine Registrierung für eine BayernID erhalten Sie Zugriff auf Ihr persönliches Postfach.
  • Bei der Nutzung von Online-Diensten erhalten Sie gesicherte Nachrichten von Behörden in diesem Postfach
  • Die Datenübermittlung erfolgt dabei verschlüsselt
  • Sie werden per E-Mail an die in der Registrierung angegebene Adresse benachrichtigt, wenn eine neue Nachricht in Ihrem Postfach eingeht
  • Das BayernID-Postfach ist ein Eingangspostfach, ein E-Mail-Versand aus dem Postkorb heraus ist nicht möglich
  • Sie können erhaltene Mails aus dem Postkorb heraus ausdrucken

 

Wie bekomme ich mehr Informationen zur BayernID und zur Online-Ausweisfunktion?

 

Informieren Sie sich direkt im BayernPortal

 

Besuchen Sie die Hilfeseite des Bayernportals

 

Informationen zur Online-Ausweisfunktion auf der Seite AusweisApp2 - Startseite

 

Personalausweisportal - Startseite - Online-Ausweisfunktion

 

AusweisApp2 - Das brauchen Sie

 

Kann eine BayernID gelöscht werden?

 

Sie können in Ihrem Konto unter "Mein Konto verwalten" Ihre BayernID löschen.

 

Wichtig! Sie haben nach der Löschung der BayernID keinen Zugriff mehr auf ein ggf. verknüpftes Unternehmenspostfach und dessen Postfach