Hinweise zum Genehmigungsverfahren einer Grundwasserwärmeanlage
a) Nachweis der Brunnenergiebigkeit und des Sickervermögens (zu Nr. 8 des Antrags)
Der im Ausnahmefall erforderliche Pump- und Sickerversuch über 48 Stunden bringt dann einwandfreie Ergebnisse, wenn folgendes beachtet wird:
1. Einmessen der Ruhewasserspiegel im Entnahmebrunnen und im Schluckbrunnen vor Beginn des Pumpversuchs.
2. Einschalten der Pumpe (Leistung muss ungefähr der geplanten Entnahmemenge für die zukünftige Wärmepumpe entsprechen) und Ableiten des entnommenen Grundwassers zum Schluckbrunnen.
3. Einmessen der sich einstellenden Wasserspiegel nach 24 Stunden, nach 36 Stunden und nach 48 Stunden im Entnahmebrunnen und im Schluckbrunnen.
4. Abschalten der Pumpe.
5. Einmessen der Ruhewasserspiegel nach weiteren 24 Stunden.
Der Pump- und Sickerversuch kann abgebrochen werden, wenn sich nach 24-stündiger Pumpdauer der Wasserspiegel im Entnahmebrunnen und im Schluckbrunnen nicht mehr verändert. In manchen Gegenden sind die geohydrologischen Untergrundverhältnisse so schlecht, dass ggf. keine zum Wärmepumpenbetrieb ausreichende Wassermenge gefunden werden kann. In diesen Fällen schlägt das Wasserwirtschaftsamt vor, nach Niederbringen des Entnahmebrunnens eine Kurz-Pumpversuch (wenige Stunden) zwischenzuschalten. Erst wenn der Kurz- Pumpversuch zeigt, dass bei ausreichender Grundwasserentnahme die Absenkungen relativ klein sind und sich ein Gleichgewichtszustand eingestellt hat, sollte der Schluckbrunnen errichtet und der unter 1. bis 5. beschriebene Pump- und Sickerversuch durchgeführt werden.
b) Standort für die Brunnen
Um eine Grundwasserverschmutzung zu vermeiden, dürfen die Brunnen nicht im Bereich von Kfz- Wasch- oder Parkplätzen, Garagenzufahrten, Lagerplätzen wassergefährdender Stoffe u. ä. errichtet werden. Zum Schutz nachbarschaftlicher Rechte ist auch ein angemessener Abstand von der Grundstücksgrenze einzuhalten.
c) Untersuchund des Wassers
Dem Antragsteller wird empfohlen, das zu fördernde Wasser auf seine chemische Beschaffenheit hin untersuchen zu lassen. Weist das Wasser eine hohe Eisen- bzw. Mangangehalt auf, so muss mit einer Verockerung der Filter, Rohrleitungen und der Pumpe gerechnet werden.
d) Anschluss- und Benutzungszwang
Soweit Anschluss- und Benutzungstwang an eine öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung besteht, ist eine Befreiung hiervon erforderlich.
e) Unterschrift
Die Planunterlagen müssen mit Datum versehen und vom Planfertiger unterschrieben sein.