Kontaktformular „Humanitäre Aufenthaltsrechte“

Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Telefon: 08221 95 0
Telefax: 08221 95 145
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Familienname

In der Aufenthaltskarte

Abbildung: Daueraufenthaltskarte

© Bundesministerium des Innern und für Heimat

Ihr Familienname steht auf Ihrer Aufenthaltskarte ganz oben. Auf dem Bild ist ein roter Kasten um den Familiennamen. Ihr Familienname ist in Großbuchstaben geschrieben.

Im Reisepass

Abbildung: Reisepass der Republik Nicaragua

© PRADO – Öffentliches Online-Register echter Identitäts- und Reisedokumente

Ihr Familienname steht in Ihrem Reisepass unter den Wörtern Surname oder Name oder Nom. Auf dem Bild ist ein roter Kasten um den Familiennamen.

(Bitte geben Sie eine Rufnummer ein unter der Sie tagsüber erreichbar sind.)

Aufenthaltskarte / Daueraufenthaltskarte

 

Das Bild zeigt eine Daueraufenthaltskarte. Sie sind der Ehemann oder die Ehefrau oder das Kind (noch keine 21 Jahre alt) eines Bürgers oder Bürgerin der EU oder des EWR und haben selbst eine andere Staatsangehörigkeit. In diesen Fällen wird Ihnen Ihr Recht auf Aufenthalt mit einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte bescheinigt. Dabei handelt es sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat.

Abbildung: Daueraufenthaltskarte (Vorderseite)

© Bundesministerium des Innern und für Heimat

Abbildung: Daueraufenthaltskarte

(Rückseite)

© Bundesministerium des Innern und für Heimat

Aufenthaltstitel

 

Das Bild zeigt einen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörden stellen elektronische Aufenthaltstitel (eAT) als Plastikarte im Kreditkartenformat aus. Aufenthaltstitel ist der Oberbegriff für unterschiedliche erteilte Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt. Beispiele für Aufenthaltstitel sind eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte oder eine Niederlassungserlaubnis.

Abbildung eines Elektronischen Aufenthaltstitels (Vorderseite)

© Bundesministerium des Innern und für Heimat

Abbildung eines Elektronischen Aufenthaltstitels (Rückseite)

© Bundesministerium des Innern und für Heimat

Visum

Das Bild zeigt ein Visum. Für die Einreise nach Deutschland für einen Aufenthalt (mehr als drei Monate, oder Aufenthalte zur Arbeit) benötigen Sie in fast allen Fällen ein Visum für einen längeren Aufenthalt (nationales Visum). Es wird als Aufkleber in Ihren Pass eingebracht.

Abbildung: Klebeetikett nationales Visum

© Bundesministerium des Innern und für Heimat

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