Antrag auf Gaststättenerlaubnis

Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Telefon: 08221 95 0
Telefax: 08221 95 240
E-Mail

 

Dieser Assistent hilft Ihnen dabei, in wenigen kurzen Schritten eine komplette und korrekte Meldung zu erstellen.Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind: 

 

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt (Dateiupload)

  • Bescheinigung über die Unterrichtung bei der IHK oder Nachweis über einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung (vgl. Nr. 3.4 GastUVwV)
  • Grundriss der zu bewirtschaftenden Räumlichkeiten
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Miet-/Pachtvertrag bzw. Eigentumsnachweis
  • Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnis)
  • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister (bei juristischen Personen)
  • Personalausweis
  • ggf. Aufenthaltserlaubnis

Folgende Unterlagen müssen bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden

  • Behördliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den/die Gewerbetreibenden
  • Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister für juristische Person und Geschäftsführer.

Bitte beachten:

  • Voraussetzung für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist, dass für die Gastsätte in der jeweils beabsichtigten Betriebsform eine Baugenehmigung vorliegt.
  • Bei mehreren Geschäftsführern muss jeder Geschäftsführer die notwendigen Unterlagen (Führungszeugnis, Unterrichtungsnachweis …) beibringen.
  • Bei einer GbR muss jeder Gesellschafter einen einzelnen Antrag stellen.

Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist erforderlich

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Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an
  • Sichere, korrekte und schnelle Übernahme Ihrer Personendaten aus Ihrem BayernID-Konto
  • Geben Sie die übrigen Informationen in das Online-Formular ein
  • Sie benötigen keinen eigenen Drucker oder Scanner
  • Keine Kosten für Druck und Versand
  • Kein Zeit- und Kostenaufwand für Besorgungsgänge
  • Kürzere Bearbeitungszeiten durch elektronische Zustellung
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger
  • Erhalten Sie sofort eine E-Mail mit der Eingangsbestätigung und Ihrem ausgefüllten Formular als PDF-Datei

Was ist eine BayernID:

  • Die BayernID ist die elektronische Identität und ein Servicekonto eines Bürgers oder Unternehmens. Sie ist Grundlage für die sichere digitale Kommunikation mit der Verwaltung in Bayern. Mit der BayernID melden sich der Bürger oder das Unternehmen bei staatlichen oder kommunalen Online-Diensten an.

Füllen Sie das Formular Online ohne Anmeldung aus (Nicht empfohlen!)

  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen
  • Sie benötigen gegebenenfalls einen eigenen Drucker, um das ausgefüllte Formular auszudrucken
  • Sie benötigen gegebenenfalls einen Scanner, um das unterschriebene Formular per Mail versenden zu können.
  • Eventuell entstehen Ihnen Kosten für Druck und Versand
  • Unter Umständen haben Sie Zeit- und Kostenaufwand für Besorgungsgänge
  • Bei Postzustellung verzögern sich die Bearbeitungszeiten durch manuelle Zustellung
  • Bei E-Mail-Versand über Ihren privaten E-Mail-Account verzichten Sie auf Datenschutz und Datensicherheit
  • Das Landratsamt darf nur sichere Kommunikationswege benutzen, private E-Mail-Accounts sind nicht datenschutzkonform
  • Zum Versand von Bescheiden und Nachfragen mit datenschutzrelevantem Inhalt dürfen Behörden ein privates E-Mail-Postfach mit unverschlüsseltem Versand nicht verwenden
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Ihr Aufenthalt

Aufenthalt und ggf. berufliche Betätigung in den letzten Fünf Jahren:

Betriebsanschrift 

Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen

Antrag auf Erteilung der
Antragsteller
Juristische Person / Nichtrechtsfähiger Verein

Sitz

Nachweise
Angaben über den Betrieb

Betriebsstätte

Eigentümer / Verpächter des Betriebsgrundstücks

Beschäftigte

Betriebsräume
Antrag auf vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG

Bitte beachten Sie Folgendes:

Der Gaststättenbetrieb darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Der Beginn ist gemäß § 14 Gewerbeordnung bei der Betirebssitzgemeinde anzuzeigen (Gewerbe-Anmeldung).
Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße geahndet werden.

Erfolgt während des laufenden Antragsverfahrens eine Rücknahme Ihres Antrages auf Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis, so ist nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Kostengesetzes (KG) ein Zehntel bis drei Viertel der Gebühr zu erheben, die für die Erlaubniserteilung festgesetzt worden wäre.
Die Abrechnung erfolgt nach Verfahrensstand.

 

Sicherheitsabfrage

captcha

Bitte geben Sie die folgenden Zeichen ein.

Achten Sie bitte auf Groß- und Kleinschreibung.

Infos zur BayernID

 

Was ist die BayernID?

 

Die BayernID ist Teil des Bürgerkontos, über das sich, je nach Landkreis und Gemeinde, Behördengänge über das Internet erledigen lassen.

 

Was kostet die BayernID?

 

Die Registrierung für die BayernID ist kostenfrei

 

Was bringt die BayernID?

 

  • Mit Ihrer persönlichen BayernID sparen Sie sich in vielen Fällen den Gang zur Behörde
  • Sie können Dienstleistungen der Verwaltung direkt online beantragen
  • Sie können sicher und zeitnah Nachrichten von Behörden empfangen
  • Hinterlegte persönliche Daten können direkt in Online-Dienste der Verwaltung übernommen werden Sie müssen dadurch weniger tippen und Schreibfehler werden ausgeschlossen

 

Was kann die BayernID?

 

Je nach verwendetem Registrierungsverfahren können Sie von

 

  • online verfügbaren einfachen Anträgen ohne besondere Anforderungen an die Authentisierung
  • über online bereitgestellte Verwaltungsleistungen, die der Schriftform bedürfen
  • bis hin zu kompletten komplexen Verwaltungsvorgängen mit digitaler Unterschrift vollständig digital erhalten.
  • Ebenso können Sie anfallende Gebühren und Zahlungen per ePayment bequem und sicher erledigen.

 

Welche Stufen der Authentisierung der BayernID gibt es?

 

  • mit Benutzername / Passwort
  • Keine digitale Unterschrift (geringes Authentisierungslevel)
  • mit Softwarezertifikat authega (für iOS nicht empfohlen)
  • Digitale Unterschrift möglich (hohes Authentisierungslevel)
  • mit Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel
  • Digitale Unterschrift möglich (hohes Authentisierungslevel)
  • Vollständige Rechtsgültigkeit aller Vorgänge

 

Wo bekomme ich mehr Informationen zur BayernID?

 

BayernID - Startseite

 

Gibt es die BayernID auch für Unternehmen und Vereine?

 

Ja, das Bayerische Staatsministreium für Digitales stellt hier Informationen bereit:

 

Digitales Unternehmenskonto – Staatsministerium für Digitales

 

Wo gibt es die BayernID?


Registrieren Sie sich für die BayernID im BayernPortal

 

Was ist für die Registrierung einer BayernID erforderlich?

 

  • Registrierung mit Benutzername / Passwort o ohne besondere Anforderungen
  • gültige E-Mail-Adresse, zum Empfangen und Senden von Mails
  • Keine digitale Unterschrift (geringes Authentisierungslevel)
  • Registrierung mit nPA = neuer Personalausweis mit eID oder elektronischem Aufenthaltstitel
  • neuer Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel 
  • entsprechende App, z. B. die kostenlose AusweisApp2. Sie können die AusweisApp2 https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/ kostenlos herunterladen.
  • Kartenlesegerät oder geeignetes Smartphone/Tablet (weitere Informationen und Liste geeigneter Geräte unter AusweisApp des Bundes)
  • 6-stellige PIN
  • Sie erhalten per Post eine 5-stellige Transport-PIN, die Sie bei der ersten Aktivierung durch eine 6-stellige selbstgewählte PIN ersetzen
  • Vollständige Rechtsgültigkeit aller Vorgänge
  • Registrierung mit dem Softwarezertifikat authega (für iOS nicht empfohlen)
  • Aktivierungs-ID (wird nach der Registrierung per E-Mail versandt)
  • Aktivierungscode (wird nach der Registrierung per Brief zugesandt)
  • Softwarezertifikat (kann nach Erhalt des Briefes und der E-Mail erstellt werden)
  • Digitale Unterschrift möglich (hohes Authentisierungslevel) Was gehört zur BayernID?
  • Bestandteil der BayernID ist ein persönliches Postfach, auch Postkorb genannt
  • Durch eine Registrierung für eine BayernID erhalten Sie Zugriff auf Ihr persönliches Postfach.
  • Bei der Nutzung von Online-Diensten erhalten Sie gesicherte Nachrichten von Behörden in diesem Postfach
  • Die Datenübermittlung erfolgt dabei verschlüsselt
  • Sie werden per E-Mail an die in der Registrierung angegebene Adresse benachrichtigt, wenn eine neue Nachricht in Ihrem Postfach eingeht
  • Das BayernID-Postfach ist ein Eingangspostfach, ein E-Mail-Versand aus dem Postkorb heraus ist nicht möglich
  • Sie können erhaltene Mails aus dem Postkorb heraus ausdrucken

 

Wie bekomme ich mehr Informationen zur BayernID und zur Online-Ausweisfunktion?

 

Informieren Sie sich direkt im BayernPortal

 

Besuchen Sie die Hilfeseite des Bayernportals

 

Informationen zur Online-Ausweisfunktion auf der Seite AusweisApp2 - Startseite

 

Personalausweisportal - Startseite - Online-Ausweisfunktion

 

AusweisApp2 - Das brauchen Sie

 

Kann eine BayernID gelöscht werden?

 

Sie können in Ihrem Konto unter "Mein Konto verwalten" Ihre BayernID löschen.

 

Wichtig! Sie haben nach der Löschung der BayernID keinen Zugriff mehr auf ein ggf. verknüpftes Unternehmenspostfach und dessen Postfach