
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Günzburg lädt Sie ein, sich für den Umweltpreis für Unternehmen zu bewerben.
Dieser Preis wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen und Organisationen zu ehren, die sich durch außergewöhnliche Bemühungen im Bereich des Umweltschutzes auszeichnen.
Unsere Vision ist es, den Umweltschutz zu fördern und Unternehmen, unabhängig ihrer Betriebsgröße, zu würdigen, die eine führende Rolle in diesem Bereich einnehmen.
Wir suchen nach herausragenden Initiativen, Projekten und Engagements, die einen nachhaltigen Einfluss auf die Umwelt haben.
Wir glauben fest daran, dass durch die Anerkennung und Belohnung solcher Anstrengungen die Sensibilisierung für den Umweltschutz gesteigert und andere dazu ermutigt werden, ähnliche Schritte zu unternehmen.
Unser Auswahlprozess wird von einer unabhängigen Jury durchgeführt, die eingereichte Bewerbungen sorgfältig prüfen wird.
Der Umweltpreis für Unternehmen wird bei einer feierlichen Veranstaltung als werbewirksame Anerkennung (u.a. ein Digitales Siegel) übergeben.
Bewerben Sie sich und werden Sie ein Teil dieser bedeutenden Initiative.
Gemeinsam können wir den Naturschutz vorantreiben und eine nachhaltigere Zukunft gestalten.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Interesse am Umweltpreis für Unternehmen und freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Dieser Assistent hilft Ihnen dabei, in wenigen kurzen Schritten eine komplette und korrekte Meldung zu erstellen.Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind:
Richtlinie für die Verleihung des „Umweltpreises für Unternehmen“ des Landkreises Günzburg
I. Umweltpreis für Unternehmen
(1) Der Landkreis Günzburg stiftet zur Würdigung besonderer Verdienste um die
Umwelt einen „Umweltpreis für Unternehmen“.
Folgende Maßnahmen im Landkreis Günzburg können mit Preisen bedacht
werden:
a) Umweltvorsorge, Umweltentwicklung
- Umwelt- und ökologieorientierte Unternehmensführung, zum Beispiel Umweltbeauftragte/r der Firma
- Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Technologien, die bei gleichen oder besseren Produkteigenschaften Umweltaspekten besser gerecht werden (Ökobilanzen)
- Innovationen, die unter derzeitigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht konkurrenzfähig sind, unter geänderten Rahmenbedingungen jedoch volkswirtschaftlichen Umweltnutzen bedeuten würden
- Die mit der Innovation verbundene Sicherung bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen
- Die Kooperation von Forschung und Entwicklung mit Produktions[1]betrieben
b) Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität
Naturnah gestaltete Gewerbegrundstücke, z.B.
- Anlage, Pflege und Regeneration von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, zum Beispiel Trocken- und Feuchtbiotope, Streuobstwiesen, Wacholderheiden, Feldgehölze (Firmengelände)
- Gezielter Schutz bedrohter einheimischer Tier- und Pflanzenarten, um Beispiel Schaffung von Nist- und Brutstätten (Firmengelände)
- Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünungen (Firmengebäude)
- Gestaltung unbebauter, offener, ökologischer Flächen (Freiraumplanung)
c) Immissionsschutz
- Beispielhafte oder über bestehende Vorschriften weit hinausgehende Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung
d) Gewässer- und Bodenschutz
- Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung
- Pflanzaktionen an Gewässern und Anlage von Feuchtbiotopen
- Renaturierung von Fließgewässern und ehemaligen Altarmen
e) Abfallvermeidung- und verwertung
- Abfallvermeidung, zum Beispiel Kompostierung und Mehrwegbehältersysteme
- Innovative Recyclingkonzepte
f) Klimaschutz
- Maßnahmen zur Ressourceneinsparung (Energie, Wasser, Chemikalien) bzw. ressourcenschonende Betriebsabläufe (z.B. kurze Lieferkette)
- Einsatz erneuerbarer Energien
- Klimafreundliche Mobilität
- Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen
- Energieschonende Baustandards
g) Nachhaltigkeit
- Betriebsabläufe im Sinne der Nachhaltigkeit
- Ökologische Bewirtschaftung und nachhaltige Produktion bei landwirtschaftlichen Betrieben
- Minimierung des Materialeinsatzes
- Nachhaltiges Bauen, zum Beispiel innovative Lösungsansätze
Der Landkreis Günzburg kann für die jeweilige Vergabe eine Kategorie fest-
legen. In diesem Fall wird die Kategorie rechtzeitig bekanntgegeben.
Ausgeschlossen sind:
- Geförderte Maßnahmen bzw. Vorhaben, die in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht durchgeführt werden bzw. dem Stand der Technik entsprechen
- Bereits durch den Landkreis Günzburg prämierte Ideen und Leistungen
(2) Dem Beliehenen wird ein nicht frei käuflicher Gegenstand überreicht. Der Gegenstand soll neben einer Kennung des Landkreises die Aufschrift „Umweltpreis für Unternehmen“ tragen. Über die Verleihung des „Umweltpreises für
Unternehmen“ ist eine Urkunde auszufertigen.
II. Verleihung
(1) Angeregt werden kann die Verleihung von jedermann, auch auf eigene Bewerbung. Das vorgeschlagene Unternehmen muss seinen Hauptstandort nicht
zwingend im Landkreis Günzburg haben, sofern die Maßnahme im Landkreis
Günzburg durchgeführt wurde bzw. es sich um einen Firmenstandort im Landkreis Günzburg handelt.
(2) Ein Fachgremium bestehend aus
- einem Mitglied des Umweltausschusses
- einer Fachkraft für Naturschutz
- Umweltschutzingenieur/in
- Gartenfachberater/in
- ein/e Vertreter/in des Bereiches Wasserrecht
- Hochbauarchitekt/in
- Freiraumplaner/in
- Klimaschutzmanager/in
- ein/e Vertreter/in des Gesundheitsamtes
entscheidet über die Verleihung des „Umweltpreises für Unternehmen“ in nichtöffentlicher Sitzung. Über den Beschluss des Fachgremiums wird ein Protokoll
gefertigt, das von allen Mitgliedern zu unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist
die Entscheidung des Fachgremiums zu begründen. Der Umweltausschuss
wird in seiner nächsten nichtöffentlichen Sitzung über die Entscheidung des
Fachgremiums informiert.
Das Fachgremium vergibt alle zwei Jahre nicht mehr als zwei dieser Auszeichnungen; erstmals 2024.
Bewertungskriterien sind
- Beweggründe für die Initiative
- Art, Dauer, Erfolg der Maßnahme
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Ideenreichtum, Originalität, Innovation
- Zeitlicher und finanzieller Einsatz
- Übernahme von Lasten und Pflichten
- Erziehende und pädagogische Wirkung auf die Teilnehmer und die Öffentlichkeit
- Anreiz zur Nachahmung ähnlicher Initiativen
- Wirtschaftlichkeit
- Auswirkung auf Arbeitsplatzangebot
- Marktchancen
(3) Der „Umweltpreis für Unternehmen“ ist in würdiger Form zu überreichen. Die
Verleihung ist im Amtsblatt des Landkreises Günzburg bekanntzumachen.
III. Schlussbestimmungen
(1) Der „Umweltpreis für Unternehmen“ geht in das Eigentum des Beliehenen über.
(2) Die Richtlinie tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(4) Die Richtlinie für die Verleihung des Umweltpreises vom 14. Dezember 2010
(In Kraft seit 18. Dezember 2010) tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung
dieser Richtlinie außer Kraft.
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