Umweltpreis

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Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Telefon: 08221 95 0
Telefax: 08221 95 240
E-Mail

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Landkreis Günzburg lädt Sie ein, sich für den Umweltpreis für Unternehmen zu bewerben.

Dieser Preis wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen und Organisationen zu ehren, die sich durch außergewöhnliche Bemühungen im Bereich des Umweltschutzes auszeichnen.

 

Unsere Vision ist es, den Umweltschutz zu fördern und Unternehmen, unabhängig ihrer Betriebsgröße, zu würdigen, die eine führende Rolle in diesem Bereich einnehmen.

Wir suchen nach herausragenden Initiativen, Projekten und Engagements, die einen nachhaltigen Einfluss auf die Umwelt haben.

 

Wir glauben fest daran, dass durch die Anerkennung und Belohnung solcher Anstrengungen die Sensibilisierung für den Umweltschutz gesteigert und andere dazu ermutigt werden, ähnliche Schritte zu unternehmen.

 

Unser Auswahlprozess wird von einer unabhängigen Jury durchgeführt, die eingereichte Bewerbungen sorgfältig prüfen wird.

Der Umweltpreis für Unternehmen wird bei einer feierlichen Veranstaltung als werbewirksame Anerkennung (u.a. ein Digitales Siegel) übergeben.

 

Bewerben Sie sich und werden Sie ein Teil dieser bedeutenden Initiative.

Gemeinsam können wir den Naturschutz vorantreiben und eine nachhaltigere Zukunft gestalten.

 

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Interesse am Umweltpreis für Unternehmen und freuen uns auf Ihre Bewerbung.

 

 

Dieser Assistent hilft Ihnen dabei, in wenigen kurzen Schritten eine komplette und korrekte Meldung zu erstellen.Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind: 

 

 

Richtlinie für die Verleihung des „Umweltpreises für Unternehmen“ des Landkreises Günzburg

 

I. Umweltpreis für Unternehmen

(1) Der Landkreis Günzburg stiftet zur Würdigung besonderer Verdienste um die

Umwelt einen „Umweltpreis für Unternehmen“.

 Folgende Maßnahmen im Landkreis Günzburg können mit Preisen bedacht

 werden:

a) Umweltvorsorge, Umweltentwicklung

  • Umwelt- und ökologieorientierte Unternehmensführung, zum Beispiel Umweltbeauftragte/r der Firma
  • Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Technologien, die bei gleichen oder besseren Produkteigenschaften Umweltaspekten besser gerecht werden (Ökobilanzen)
  • Innovationen, die unter derzeitigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht konkurrenzfähig sind, unter geänderten Rahmenbedingungen jedoch volkswirtschaftlichen Umweltnutzen bedeuten würden
  • Die mit der Innovation verbundene Sicherung bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen
  • Die Kooperation von Forschung und Entwicklung mit Produktions[1]betrieben

 b) Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität

 Naturnah gestaltete Gewerbegrundstücke, z.B.

  • Anlage, Pflege und Regeneration von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, zum Beispiel Trocken- und Feuchtbiotope, Streuobstwiesen, Wacholderheiden, Feldgehölze (Firmengelände)
  • Gezielter Schutz bedrohter einheimischer Tier- und Pflanzenarten, um Beispiel Schaffung von Nist- und Brutstätten (Firmengelände)
  • Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünungen (Firmengebäude)
  • Gestaltung unbebauter, offener, ökologischer Flächen (Freiraumplanung)

c) Immissionsschutz

  • Beispielhafte oder über bestehende Vorschriften weit hinausgehende Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung

d) Gewässer- und Bodenschutz

  • Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung
  • Pflanzaktionen an Gewässern und Anlage von Feuchtbiotopen
  • Renaturierung von Fließgewässern und ehemaligen Altarmen

e) Abfallvermeidung- und verwertung

  • Abfallvermeidung, zum Beispiel Kompostierung und Mehrwegbehältersysteme
  • Innovative Recyclingkonzepte

f) Klimaschutz

  • Maßnahmen zur Ressourceneinsparung (Energie, Wasser, Chemikalien) bzw. ressourcenschonende Betriebsabläufe (z.B. kurze Lieferkette)
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Klimafreundliche Mobilität
  • Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen
  • Energieschonende Baustandards

g) Nachhaltigkeit

  • Betriebsabläufe im Sinne der Nachhaltigkeit
  • Ökologische Bewirtschaftung und nachhaltige Produktion bei landwirtschaftlichen Betrieben
  • Minimierung des Materialeinsatzes
  • Nachhaltiges Bauen, zum Beispiel innovative Lösungsansätze

Der Landkreis Günzburg kann für die jeweilige Vergabe eine Kategorie fest-

 legen. In diesem Fall wird die Kategorie rechtzeitig bekanntgegeben.

Ausgeschlossen sind:

  • Geförderte Maßnahmen bzw. Vorhaben, die in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht durchgeführt werden bzw. dem Stand der Technik entsprechen
  • Bereits durch den Landkreis Günzburg prämierte Ideen und Leistungen

(2) Dem Beliehenen wird ein nicht frei käuflicher Gegenstand überreicht. Der Gegenstand soll neben einer Kennung des Landkreises die Aufschrift „Umweltpreis für Unternehmen“ tragen. Über die Verleihung des „Umweltpreises für

Unternehmen“ ist eine Urkunde auszufertigen.

II. Verleihung

(1) Angeregt werden kann die Verleihung von jedermann, auch auf eigene Bewerbung. Das vorgeschlagene Unternehmen muss seinen Hauptstandort nicht

zwingend im Landkreis Günzburg haben, sofern die Maßnahme im Landkreis

Günzburg durchgeführt wurde bzw. es sich um einen Firmenstandort im Landkreis Günzburg handelt.

(2) Ein Fachgremium bestehend aus

  • einem Mitglied des Umweltausschusses
  • einer Fachkraft für Naturschutz
  • Umweltschutzingenieur/in
  • Gartenfachberater/in
  • ein/e Vertreter/in des Bereiches Wasserrecht
  • Hochbauarchitekt/in
  • Freiraumplaner/in
  • Klimaschutzmanager/in
  • ein/e Vertreter/in des Gesundheitsamtes

entscheidet über die Verleihung des „Umweltpreises für Unternehmen“ in nichtöffentlicher Sitzung. Über den Beschluss des Fachgremiums wird ein Protokoll

gefertigt, das von allen Mitgliedern zu unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist

die Entscheidung des Fachgremiums zu begründen. Der Umweltausschuss

wird in seiner nächsten nichtöffentlichen Sitzung über die Entscheidung des

Fachgremiums informiert.

Das Fachgremium vergibt alle zwei Jahre nicht mehr als zwei dieser Auszeichnungen; erstmals 2024.

Bewertungskriterien sind

  • Beweggründe für die Initiative
  • Art, Dauer, Erfolg der Maßnahme
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme
  • Ideenreichtum, Originalität, Innovation
  • Zeitlicher und finanzieller Einsatz
  • Übernahme von Lasten und Pflichten
  • Erziehende und pädagogische Wirkung auf die Teilnehmer und die Öffentlichkeit
  • Anreiz zur Nachahmung ähnlicher Initiativen
  • Wirtschaftlichkeit
  • Auswirkung auf Arbeitsplatzangebot
  • Marktchancen

(3) Der „Umweltpreis für Unternehmen“ ist in würdiger Form zu überreichen. Die

Verleihung ist im Amtsblatt des Landkreises Günzburg bekanntzumachen.

III. Schlussbestimmungen

(1) Der „Umweltpreis für Unternehmen“ geht in das Eigentum des Beliehenen über.

(2) Die Richtlinie tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(4) Die Richtlinie für die Verleihung des Umweltpreises vom 14. Dezember 2010

(In Kraft seit 18. Dezember 2010) tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung

dieser Richtlinie außer Kraft.

 

Welche Angaben werden benötigt

 

  • Organisationsbezogene Daten

  • Ihre persönlichen Daten

  • Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzerklärung zu diesem Formular 

 

Welche Unterlagen werden für die Meldung benötigt (Dateiupload)

 

  • ggf. Nachweise

 

Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist erforderlich

 

  • Damit wir Ihre Meldung verarbeiten können, müssen Sie der Datenschutzerklärung und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen
  • Gehen Sie bitte weiter zur Datenschutzerklärung und nachdem Sie die Datenschutzerklärung durchgelesen haben, aktivieren Sie bitte die erforderlichen Optionen, um mit der Meldung fortzufahren
  • Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde (hier: Landratsamt Günzburg – Fachbereich 40). Die Daten werden erhoben, um das bauaufsichtliche Verfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz. Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage des Landkreises Günzburg abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten

 

 

Erklärung zu Datenschutz und Datenverarbeitung

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung können wir Ihre Daten nicht verarbeiten.Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Datenschutzerklärung zu lesen und zu speichern.Aktivieren Sie bitte im Anschluss die beiden unten aufgeführten Optionen, um mit der Meldung fortzufahren.

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BEWERBUNGSBOGEN

 

für den Umweltpreis für Unternehmen

 

Abgabefrist: 01.04.2026

 

Fragebogen zum Umweltpreis für Unternehmen

 

Um einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen und Ihren nachhaltigen Maßnahmen zu erhalten, bitten wir darum die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Gerne können Sie zusätzlich Unterlagen dazu einreichen. Bitte orientieren Sie sich zum Ausfüllen des Fragebogens an den Bewertungskriterien.

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Foto: Jan Huber/Unsplash

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